Kapitalanlegerschutz in Deutschland
On Dienstag, 02.01.2018 by Bremer Thomas
Anlegerschutz | © CC0/pixabay.com
Zum Kapitalanlegerschutz ist Deutschland, und der ganzen Europäischen Union, gehört die Einlagensicherheit. Das bedeutet: die Sicherheit der auf Tagesgeldkonten, bei Festgeldanlagen, Sparbücher und Co. angelegten Gelder ist vom Gesetz her festgelegt.
Das heißt konkret: diese, und ähnlich geartete Anlagearten, sind über die Gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert. Dies jedoch nicht, wie manche mitunter fälschlicherweise denken, je Konto, sondern je Kunde.
Das bedeutet im Ernstfall: wer sein ganzes Geld auf solchen Konten bei einer Bank liegen hat, erhält im Pleitefall nur einmal diese Entschädigungssumme.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser Verband der Privatbanken hat einen Fonds installiert, der die Mitgliedsbanken des Einlagensicherungsfonds bis zu einem bestimmten Betrag absichert. Dieser hängt, in den meisten Fällen, wenn mit dem Bankenverband nichts Anderes vereinbart wurde, von der Höhe des Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank ab.
Aber: anders als die Gesetzliche Einlagensicherung gehen viele Kritiker dieser Form der Einlagensicherung davon aus, dass der BdB im Pleitefall einer großen Bank diese hohen Summen kaum wird stemmen können. Zudem besteht auf das Geld aus diesem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands kein gesetzlicher Anspruch! Dies sollten Kapitalanleger bei ihrer Anlage unbedingt bedenken und berücksichtigen.
Schutz für Kleinanleger verbessert
Inzwischen gab es auch deutliche Verbesserungen beim Kapitalanlegerschutz für Kleinanleger. Zum 9. Juli 2015 trat das KASG, das Kleinanlegerschutzgesetz, in Kraft. Die vom Gesetzgeber festgelegten neuen Regelungen, die vor allem auf dem Grauen Kapitalmarkt greifen sollen, haben wesentliche Verbesserung in Sachen Schutzmaßnahmen für Kleinanleger mit sich gebracht.
Bei Risikoanlagen trotz Kapitalanlegerschutz Vorsicht walten lassen
Der Schutz von Kapitalanlegern wird in Deutschland groß geschrieben. Egal ob Kleinanleger oder Großinvestor, die Gesetze hierzulande sind in Sachen Geldanlage immer engmaschiger geworden.
Dennoch gibt es bei Risikoanlagen natürlich immer noch ein Risiko, welches je nach Anlageart sehr niedrig, aber auch sehr hoch sein kann. Letztlich ist es der Anleger selbst, der bei der Kapitalanlage und allem Schutz und allen Schutzmaßnahmen auf sein eigenes Risiko achten muss.
Das heißt: es sollte nie mehr Geld in eine Risikoanlage gesteckt werden, denn als Verlust finanziell verkraftet werden. Anleger sollten deshalb immer in ihren eigenen Möglichkeiten bleiben, und schon vor der Anlage auf das Risiko achten. Wichtig ist hier auch: erfolgt die Anlageberatung durch eine Bank oder einen freien Finanzberater, hat dieser, wie bereits oben erwähnt, ein Beratungsprotokoll auszufüllen.
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