Na, ob das funktioniert Herr Nagel?
On Montag, 02.07.2018 by Jens MüllerLiest man die Einladung zur Infinus IG Mitgliederversammlung, dann bekommt man den Eindruck, als wolle sich Axele Nagel eine neue Einkommensbasis schaffen, neben seiner Inkassodienstleistungsgesellschaft, für die es bis zum heutigen Tage leider keine Bilanzen im Unternehmensregister gibt. Warum eigentlich nicht Herr Nagel? 4 Jahre und nich eine Bilanz hinterlegt? Nun gut, das wird das zuständige Amtsgericht zu klären haben. Interessant an der Einladung zur Mitgliederversammlung ist dann ein Hinweis auf das
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UKlaG)
§ 4 Qualifizierte Einrichtungen
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sie mindestens drei Verbände, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder haben,
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sie mindestens ein Jahr bestanden haben und
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auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit gesichert erscheint, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen werden.
Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen. Die Eintragung in die Liste erfolgt unter Angabe von Namen, Anschrift, Registergericht, Registernummer und satzungsmäßigem Zweck. Sie ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn
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der Verband dies beantragt oder
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die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen oder weggefallen sind.
Ist auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte damit zu rechnen, dass die Eintragung nach Satz 4 zurückzunehmen oder zu widerrufen ist, so soll das Bundesamt für Justiz das Ruhen der Eintragung für einen bestimmten Zeitraum von längstens drei Monaten anordnen. Widerspruch und Anfechtungsklage haben im Fall des Satzes 5 keine aufschiebende Wirkung.
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