
Sammelklage stärkt Verbraucherrechte
On Donnerstag, 12.04.2018 by Jens Müller
Sammelklage | © CC0/pixabay.com
Nicht zuletzt die Volkswagen-Dieselaffäre hat uns vor Augen geführt, dass Deutschland eine Lobbyrepublik ist, in der vor allem Großkonzerne auf die Politik solch großen Einfluss ausüben, dass man meinen könnte, die dürfen machen, was sie wollen und kommen immer ungestraft davon.
Das dieser Eindruck fatal ist, hat nun auch die Politik wohl erkannt und will nun endlich Rahmenbedingungen schaffen, die Musterklagen gegen Großkonzerne ermöglichen. Heute muss noch jeder Verbraucher mühsam einzeln den Klageweg beschreiten, um zu seinem Recht zu kommen. Zukünftig soll es dann „Klagegemeinschaften“ geben können, die dann stellvertretend für die Verbraucher sogenannte Musterprozesse führen können. Das Ergebnis dieses Musterprozesses hat dann Rechtswirkung auf alle, die sich dem Verfahren angeschlossen haben.
Klageberechtigt sollen dann Verbraucherzentralen sein. Eine Entscheidung, die man dann wiederum mit einem „ich weiß nicht so recht“ verbinden kann und muss, denn die Verbraucherzentralen sind nicht wirtschaftlich unabhängig, sondern bedürfen hoher öffentlicher Mittel, um ihre Dienstleistung erbringen zu können. Zugegeben, überwiegend bieten sie gute Leistung im Sinne der Verbraucher.
Hier sollte der Gesetzgeber dann noch einmal genauer nachdenken, ob es sich hier nicht anbietet, weitere Klageberechtigte zuzulassen. Das könnten zum Beispiel erfahrene, seriöse und bekannte Rechtsanwaltskanzleien sein, die sich seit Jahren (mindestens 5) mit dem Thema Verbraucherschutz beschäftigen. Auch Verbraucherschutzvereine, die über entsprechende Erfahrungen und Nachweise ihrer Kompetenz verfügen, sollte man die Möglichkeit geben, hier für die Verbraucher tätig zu werden.
Die Zulassung der Klageberechtigte sollte in einem Zulassungsverfahren, durchgeführt vom Bundesjustizministerium, erfolgen.
Frau Barley, die neue Bundesjustizministerin, hat sich das Thema „Musterfeststellungsklage/ Sammelklage“ ja auf ihre todo-Liste gesetzt. Man kann nur hoffen, dass das Ergebnis dann nicht wieder ein industriefreundliche, weichgespülte Regelung ist.
Ein entsprechender Entwurf für ein Gesetz wird zurzeit vorbereitet. Das Bundeskabinett soll ihn möglichst noch im April beschließen, denn die Zeit drängt. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ein Gesetz zum 1. November 2018 in Kraft treten soll.
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