UDI Beratungs GmbH – Finger weg von diesen Investmentangeboten?
On Donnerstag, 21.06.2018 by Jens Müller
Finger weg! | © CC0/pixabay.com
Eine Frage die man aus unserer Sicht mit einem ganz klaren JA beantworten muss, denn das Unternehmen UDI hat zu 2 seiner Produkte Warnmeldungen über die BaFin Plattform veröffentlichen müssen. Warnmeldungen die sicherlich viele Anleger in „Angst und Schrecken“ um ihr eingezahltes Kapital beim Unternehmen UDI versetzen werden. Wir hatten in den vergangenen Jahren naezu zu allen Investmentangeboten des Unternehmens UDI eine sehr kritische Einschätzung, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Vor allem so manche Bezeichnung eines Investments aus dem Hause UDI fanden wir „Irreführend“. Festzins heißt bei UDI eben nicht ein garantierter fester Zins den man immer erhält, wie zum Beispiel bei einem Sparkonto bei einer Bank oder einer Sparkasse..Keine Frage, wenn wir mit unseren Einschätzungen „Recht haben“, dann muss man im Endeffekt sagen „leider“, denn dann läuft irgendwas bei der von uns kritisierten Kapitalanlage falsch für die Anleger. Kommen dann solche Meldungen wie hier auf der Seite von der BaFin, dann müssen auch wir sicherlich erst einmal „Durchatmen“. Uns geht es ganz klar nicht darum „Recht zu haben“, sondern uns geht es darum Warnend auf etwas hinzuweisen was passieren könnte. Hier sind wir dann beim Unternehmen UDI sogar in der Vergangenheit noch weiter gegangen, denn wir haben auch mal Bilanzen des Unternehmens aufgezeigt. Bilanzen von Beteiligungsgesellschaften des Unternehmens UDI die dann aus Sicht der Anleger doch einiges zu wünschen übrig lassen. Nun könnte es gleich bei 2 dieser Investments zu einem Ausfall kommen.
Mal ehrlich liebe User, kann man bei einem solchen Unternehmen dann überhaupt noch ein Investment tätigen?
Wir in der Redaktion sagen ganz klar NEIN. Im Gegenteil Anleger sollten hier einen großen Bogen um dieses Unternehmen machen, zumindest so lange wie diese beiden Vorgänge nicht zur Zufriedenheit der Anleger geklärt sind. Mit Verlaub, dem Unternehmen brennt das sicherlich nicht so unter den Nägeln wie den investierten Anlegern. Das Unternehmen hat jetzt schon gut an diesen Beteiligungen verdient, die Anleger haben noch ihr gesamtes eingesetztes Kapital „im Feuer“ liegen. Bei solchen Entwicklungen ist aber dann sicherlich auch einmal die BaFin gefordert bei zukünftigen Prospekteingaben kritisch zu sein.
Wir sind uns allerdings sicher, dass die Anleger hier so Klug sein werden, und zukünftig um alle Investments dieses Unternehmens einen Investitionsbogen machen werden. Man sieht aber dann auch hier wieder „das der Begriff Festzins klasse gewählt ist von der Marketingseite“, aber mit dem was viele Anleger darunter verstehen, dann nichts zu tun hat. Alle UDI Investments haben aus unserer Sicht natürlich das Risiko eines Totalverlustes.
UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
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